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   BGH, 30.01.1973 - 1 StR 551/72   

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https://dejure.org/1973,6708
BGH, 30.01.1973 - 1 StR 551/72 (https://dejure.org/1973,6708)
BGH, Entscheidung vom 30.01.1973 - 1 StR 551/72 (https://dejure.org/1973,6708)
BGH, Entscheidung vom 30. Januar 1973 - 1 StR 551/72 (https://dejure.org/1973,6708)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Allgemeine Abschreckung als Strafzumessungsgrund - Voraussetzungen einer "Konflikttat" - Begründungserfordernis bei Ablehnung einer Strafaussetzung zur Bewährung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 03.11.1970 - 1 StR 473/70

    Besondere Umstände in der Persönlichkeit des Täters als Voraussetzung für die

    Auszug aus BGH, 30.01.1973 - 1 StR 551/72
    Die Strafkammer ist zutreffend davon ausgegangen (UA S. 7), daß § 23 Abs. 2 StGB eine Ausnahmevorschrift ist (BGHSt 24, 3, 5).

    Besondere Umstände in der Person des Angeklagten allein hätten hierfür nicht genügt (BGHSt 24, 3, 4).

  • BGH, 08.12.1970 - 1 StR 353/70

    Versagung einer Aussetzung der verhängten Freiheitsstrafe zur Bewährung -

    Auszug aus BGH, 30.01.1973 - 1 StR 551/72
    Die hierauf bezügliche von der Revision angeführte Entscheidung des Senats (BGHSt 24, 40) hat deshalb keine Bedeutung für den vorliegenden Fall.
  • BGH, 26.01.1971 - 1 StR 437/70

    Rüge der Beratungszeit im Hinblick auf die Schuld- und Straffrage - Sühne für die

    Auszug aus BGH, 30.01.1973 - 1 StR 551/72
    Wie der Bundesgerichtshof bereits mehrfach entschieden hat, ist der Gesichtspunkt der allgemeinen Abschreckung auch nach der Neufassung des § 13 StGB als Strafzumessungsgrund anzuerkennen, sofern sich die Strafe im Spielraum der Schuldangemessenheit hält (BGH, Urteile vom 26. Januar 1971 - 1 StR 437/70 -, vom 16. Februar 1971 - 1 StR 661/70 -, vom 2. März 1971 - 1 StR 691/70 - und vom 6. April 1971 - 1 StR 80/71).
  • BGH, 02.03.1971 - 1 StR 691/70

    Bedingter Tötungsvorsatz bei Billigung des Eintritts eines schädlichen Erfolgs -

    Auszug aus BGH, 30.01.1973 - 1 StR 551/72
    Wie der Bundesgerichtshof bereits mehrfach entschieden hat, ist der Gesichtspunkt der allgemeinen Abschreckung auch nach der Neufassung des § 13 StGB als Strafzumessungsgrund anzuerkennen, sofern sich die Strafe im Spielraum der Schuldangemessenheit hält (BGH, Urteile vom 26. Januar 1971 - 1 StR 437/70 -, vom 16. Februar 1971 - 1 StR 661/70 -, vom 2. März 1971 - 1 StR 691/70 - und vom 6. April 1971 - 1 StR 80/71).
  • BGH, 06.04.1971 - 1 StR 80/71

    Geltendmachung eines Verfahrensmangels bei fehlender erforderlichen Angabe der

    Auszug aus BGH, 30.01.1973 - 1 StR 551/72
    Wie der Bundesgerichtshof bereits mehrfach entschieden hat, ist der Gesichtspunkt der allgemeinen Abschreckung auch nach der Neufassung des § 13 StGB als Strafzumessungsgrund anzuerkennen, sofern sich die Strafe im Spielraum der Schuldangemessenheit hält (BGH, Urteile vom 26. Januar 1971 - 1 StR 437/70 -, vom 16. Februar 1971 - 1 StR 661/70 -, vom 2. März 1971 - 1 StR 691/70 - und vom 6. April 1971 - 1 StR 80/71).
  • BGH, 19.01.1971 - 1 StR 577/70

    Begehen einer Tat aus einer außergewöhnlichen Situation heraus - Vorliegen von

    Auszug aus BGH, 30.01.1973 - 1 StR 551/72
    Wenn - wie hier (UA S. 3, 7) - der Angeklagte seine finanzielle Zwangslage selbst herbeigeführt hat, so kann sein Versuch, sich die fehlenden Geldmittel auf strafbarem Wege zu beschaffen, nicht als Konfliktstat gewertet werden (BGH, Urteil vom 19. Januar 1971 - 1 StR 577/70).
  • BGH, 16.02.1971 - 1 StR 661/70

    Verurteilung wegen Fremdabtreibung in Tateinheit mit fahrlässiger Tötung -

    Auszug aus BGH, 30.01.1973 - 1 StR 551/72
    Wie der Bundesgerichtshof bereits mehrfach entschieden hat, ist der Gesichtspunkt der allgemeinen Abschreckung auch nach der Neufassung des § 13 StGB als Strafzumessungsgrund anzuerkennen, sofern sich die Strafe im Spielraum der Schuldangemessenheit hält (BGH, Urteile vom 26. Januar 1971 - 1 StR 437/70 -, vom 16. Februar 1971 - 1 StR 661/70 -, vom 2. März 1971 - 1 StR 691/70 - und vom 6. April 1971 - 1 StR 80/71).
  • BGH, 20.12.1973 - 4 StR 565/73

    Angabe der Gründe für die Zubilligung mildernder Umstände in einem Urteil -

    Der Revision ist zuzugeben, daß die hier geschilderte "Konfliktsituation", für sich allein betrachtet, keinen besonderen in der Tat des Angeklagten liegenden Umstand darstellt, der eine Strafaussetzung rechtfertigen könnte, zumal der Angeklagte nach den Feststellungen zum Schuldspruch nicht ohne eigenes Verschulden in die ihn bedrängende wirtschaftliche Notlage geraten ist (vgl. BGH, Urteil vom 19.1.1971 - 1 StR 577/70 - vom 15.11.1972 - 2 StR 466/72 - und vom 30.1.1973 - 1 StR 551/72 -).
  • BGH, 12.03.1974 - 1 StR 580/73

    Verurteilung wegen Untreue und wegen erpresserischer Freiheitsberaubung -

    Sein Versuch, auf strafbarem Wege zu Geld zu kommen, kann jedenfalls nicht ohne weiteres als "Konfliktstat" gewertet werden (BGH, Urteils vom 19. Januar 1971 - 1 StR 577/70 - und vom 30. Januar 1973 - 1 StR 551/72).
  • BGH, 15.05.1973 - 1 StR 110/73

    Maßstab zur Ermittlung des Blutalkoholgehalts bei fehlender Blutprobe -

    Generalpräventive Gesichtspunkte darf das Gericht im Rahmen des § 13 StGB berücksichtigen (BGH, Urteil vom 26. Januar 1971 - 1 StR 437/70; vom 30. Januar 1973 - 1 StR 551/72).
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